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Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)

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Am 28. Dezember 2016 wurde das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am Folgetag in Kraft. Nun fordert die sog. Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), dass seit dem 1. Januar 2020 jedes Kassensystem folgende Vorgaben erfüllen muss:

TSE-Pflicht

Ausstattung mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) bzw. Anschaffung neuer Kasse, wenn eine Aufrüstung mit der TSE bauartbedingt nicht möglich ist

Datensicherung/Archivierung
Die digitalen Aufzeichnungen sind zu sichern und für Nachschauen sowie Außenprüfungen verfügbar zu halten

Meldepflicht
Anmeldung und Abmeldung der Kassensysteme beim zuständigen Finanzamt „mit amtlich vorgeschriebenem Vordruck“

Einzelaufzeichnung
Korrekte und vollständige Erfassung aller gesetzlich aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfälle am Kassensystem

Belegausgabepflicht
Erstellung korrekter Belege und Überlassung an den Käufer/Kunden, sofern keine Befreiung von der Belegpflicht erteilt wurde

Seit dem 01.01.2020 müssen elektronische Kassensysteme über eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Mit PC-BÜRO Kassenlösungen können Sie auf verschiedene Hardware-Systeme zurückgreifen.

Was ist eine TSE?
Eine TSE ist eine technische Sicherheitseinrichtung zur Signierung von Belegen und Speicherung digitaler Aufzeichnungen nach Vorgabe des Gesetzgebers. Mögliche Speichermedien sind z. B. microSD-Karten, USB-Sticks oder Cloud-Lösungen.

Welche Funktionen hat eine TSE?
Eine TSE hat die folgenden wesentlichen Funktionen:

Beliebige Daten können mit einer Nummerierung, einer Zeitinformation und einer elektronischen Signatur versehen, in der TSE gespeichert und auf Anforderung zusammengefasst in einer Datei exportiert werden.
Sicherheitsmodul: Es führt die wesentlichen Sicherheitsfunktionen aus (Erzeugen der Signaturen, Führen der Transaktionszähler usw.).
Speichermedium: Dient zur Speicherung der innerhalb der TSE abgelegten Daten.
Digitale Schnittstelle: Hiermit ist die standardisierte Schnittstelle für die zu prüfenden Daten gemeint.

Vorteile der Hardware-TSE gegenüber einer Cloud-TSE
Zertifizierung: Die Hardware-TSE ist bereits zertifiziert verfügbar im Gegensatz zu den bislang nicht zertifizierten Cloud-TSE (Stand 30.07.20)
Praxiserprobt: Die Hardware-TSE ist heute schon ausgereift, da sie seit Ende 2019 im Praxiseinsatz ist.
Verfügbarkeit: Die Hardware-TSE-Lösung ist über unsere Handelspartner schnell verfügbar.
Zuverlässigkeit: Keine Abhängigkeit von einer stabilen Internetverbindung. Die Hardware-TSE-Lösung kann sogar dauerhaft komplett offline eingesetzt werden.
Erhöhte Datensicherheit: Die TSE-Daten stehen sowohl lokal auf der Hardware-TSE als auch als Sicherheits-Kopie in der Cloud zur Verfügung.

Der Beitrag Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) erschien zuerst auf pc-buero.de Blog.


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